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Freiwillige Selbstverpflichtung

LkSG-Erklärung.

Wir fallen nicht unmittelbar unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Unsere Konzern-Kunden tun das aber. Diese Erklärung ist für sie, strukturiert wie für ein berichtspflichtiges Unternehmen.

Acht Grundsätze

Worauf wir uns verpflichten.

  • 01

    Verbot von Kinderarbeit

    Mindestalter 15 Jahre für jede Tätigkeit in unserer Lieferkette, weder bei Sammlern noch in Sortierung oder Lager. Sobald operative Standorte aufgebaut sind, wird das Alter über Personalausweis-Kontrolle dokumentiert.

  • 02

    Verbot von Zwangsarbeit

    Alle Tätigkeiten erfolgen freiwillig. Sammler organisieren sich in eigenständigen Verbänden; Festangestellte werden ausschließlich unter schriftlichen Arbeitsverträgen mit definierten Kündigungsrechten beschäftigt.

  • 03

    Vereinigungsfreiheit

    Wir respektieren das Recht aller Mitarbeitenden und Sammler, sich frei zu organisieren. Sammler-Verbände in der Region sind seit Generationen etabliert und arbeiten unabhängig.

  • 04

    Gleichbehandlung

    Bei Anstellung, Bezahlung und Aufstieg gibt es keine Diskriminierung nach Geschlecht, Ethnie, Religion, Clan-Zugehörigkeit oder Alter. Frauenförderung ist ein expliziter Schwerpunkt beim Aufbau unserer Teams vor Ort.

  • 05

    Angemessene Entlohnung

    Sammler erhalten ein Premium über dem lokalen Marktpreis. Festangestellte werden über dem regionalen Branchendurchschnitt vergütet. Lohnnachweise werden im Audit-Paket geführt.

  • 06

    Arbeitsschutz

    Persönliche Schutzausrüstung wird in Sortierung und Destillation gestellt. Erste-Hilfe-Ausbildung für Schichtleitende ist verpflichtend. Versicherungsschutz nach jeweils geltendem Arbeitsrecht.

  • 07

    Umweltbezogene Risiken

    Sammelpraxis non-destruktiv, Bestandsüberwachung gemeinsam mit den Sammler-Verbänden. Destillation wird so weit wie möglich mit Solarstrom betrieben. Keine Lösungsmittel in der Verarbeitung.

  • 08

    Korruption und Bestechung

    Keine Zahlungen außerhalb regulärer Geschäftsbeziehungen. Zollabwicklung über akkreditierten Spediteur. Beschwerdemechanismus dokumentiert jeden Verdachtsfall.